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Anforderungsprofil und Qualitätskriterien für Insolvenzverwalter stärken
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Juristischer Trockenkurs in Insolvenzrecht, Sanierungsrecht
und Wirtschaftsrecht reicht nicht aus um Arbeitsplätze zu erhalten!
Angesichts
der in Deutschland immer noch wütenden Insolvenzenwelle müssen die
Rahmenbedingungen zum Erhalt insolventer Unternehmen dringend
verbessert und die erfolgreiche Sanierung insolventer Unternehmen in
den Mittelpunkt gestellt werden.
Vorfahrt für Sanierung und Sanierer
Zahlreiche
der fast 40.000 im vergangenen Jahr 2004 insolvent gewordenen
Unternehmen hätten zumindest in ihren wirtschaftlich gesunden und
sanierungsfähigen Teilen gerettet und zahlreiche Arbeitsplätze
gesichert werden können. Die konsequentere Anwendung der
Sanierungsinstrumente, die in der Insolvenzordnung für zahlungsunfähige
Unternehmen vorgesehen sind, müssen Vorfahrt erhalten.
Gericht ordnet verbindliche Qualitätsstandards für Insolvenzverwalter an
Durch
einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 2004 ist
die Ausarbeitung von Berufsrichtlinien notwendig geworden. Das höchste
deutsche Gericht hat die Tätigkeit des Insolvenzverwalters als
eigenständigen Beruf anerkannt und verlangt, dass die Kriterien des
Zugangs zu diesem Beruf durch ein Vorauswahlverfahren objektiviert
werden.
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Dr. Nicole Munk darüber hinaus: In
Lehre und Praxis muß das Sanierungsrecht vor das Insolvenzrecht
gestellt werden. Sanierungspraktiker bestimmen den Qualitätsstandard. | |
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Wer baut die Sanierungsabteilungen in den Unternehmen auf?
Einem
Insolvenzverwalter werden fremde Vermögensinteressen anvertraut. Vom
Erfolg seiner Tätigkeit hängen persönliche Schicksale, Arbeitsplätze
und die Zukunft von Betrieben ab.
Insolvenzverwalter müssen sich um die gefährdeten Arbeitsplätze kümmern
Ein
wichtiges Instrument sind dabei so genannte Insolvenzplanverfahren, wie
sie das Insolvenzrecht seit 1999 ermöglicht. Insolvente Betriebe können
damit in Eigenverwaltung weitergeführt, Arbeitsplätze und
Vermögenswerte gerettet werden.
Wer bildet unsere Manager, Vorstände und Aufsichtsräte zu Sanierern aus?
Die
Erfahrung zeigt, dass die Manager betroffener Unternehmen und
deren Berater viel zu lange warten, bis sie einen Insolvenzantrag stellen und
damit den Einsatz des insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumentariums
möglich machen.
Gläubigern
und den im jeweiligen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern gegenüber ist das unverantwortlich, wenn deren
wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht.
Insolvente Betriebe als Übungsfeld für Neueinsteiger?
Für
die Bestellung eines Insolvenzverwalters muss das grundgesetzlich
geschützte Gläubigerinteresse maßgeblich sein. Es darf nicht zugelassen
werden, dass die Insolvenzverwaltung zum Übungsfeld für Neueinsteiger
oder zum geschützten Betätigungsfeld solcher Berufsträger wird, die –
aus welchen Gründen auch immer - den hohen Qualitätsanforderungen nicht
genügen.
Die
Bestellung von Insolvenzverwaltern muss das Ergebnis einer strengen
Auswahl sein, bei der Ausbildung, praktische Erfahrung und die
Möglichkeit des Einsatzes eines qualifizierten Mitarbeiterstabes den
Ausschlag geben.
Begrifflichkeiten der Sanierung gehören in die Studienpläne!
Die
bloße formale Qualifikation als Rechtsanwalt, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer oder Diplom-Kaufmann genügt nicht. Insolvenzverwalter müssen
heute über ausreichende berufliche Praxis aus dem Wirtschaftsleben verfügen.
Insolvenzverfahren muss die Gleichbehandlung der Gläubiger gewährleisten
Aktuell
wollte der chronisch nach Geldquellen suchende Gesetzgeber erreichen,
dass Finanzämter und Sozialkassen künftig im Insolvenzverfahren
vorrangig mit Zahlungen bedient werden. In der Folge wären wieder
einmal tausende von Arbeitsplätzen bei den auf diese Weise benachteiligten
Lieferanten und Zulieferern der insolventen Unternehmen vernichtet
worden.
Zum Hintergrund der versuchten Übervorteilung nichtstaatlicher Gläubiger:
Die
Insolvenzverwalter können vor einem Insolvenzantrag erfolgte Zahlungen
wieder rückgängig machen, mit denen sich Gläubiger in Kenntnis der
Insolvenzreife des Schuldners Vorteile vor anderen Gläubigern
verschafft haben. Das betrifft vor allem den Fiskus und die
Sozialkassen, da diese selbst vollstrecken und so erheblichen Druck auf
die Schuldner ausüben können. Ein Vertreter des
Bundesjustizministeriums bestätigte kürzlich, dass die Vernunft gesiegt
hat und der Gesetzgebungsprozess gestoppt wurde.
Insolvente
Unternehmen müssen durch die Möglichkeit zur Anfechtung von Zahlungen
weiterhin geschützt werden - das sichert ihnen Liquidität zur
Fortführung des Geschäftsbetriebes und zum bestmöglichen Erhalt der
Arbeitsplätze.
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