Sanierungsexpertin Dr. Nicole Essiger-Munk, Politikwissenschaftlerin
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Anforderungsprofil und Qualitätskriterien für Insolvenzverwalter stärken

- Juristischer Trockenkurs in Insolvenzrecht, Sanierungsrecht und Wirtschaftsrecht reicht nicht aus um Arbeitsplätze zu erhalten!

Angesichts der in Deutschland immer noch wütenden Insolvenzenwelle müssen die Rahmenbedingungen zum Erhalt insolventer Unternehmen dringend verbessert und die erfolgreiche Sanierung insolventer Unternehmen in den Mittelpunkt gestellt werden.

Vorfahrt für Sanierung und Sanierer

Zahlreiche der fast 40.000 im vergangenen Jahr 2004 insolvent gewordenen Unternehmen hätten zumindest in ihren wirtschaftlich gesunden und sanierungsfähigen Teilen gerettet und zahlreiche Arbeitsplätze gesichert werden können. Die konsequentere Anwendung der Sanierungsinstrumente, die in der Insolvenzordnung für zahlungsunfähige Unternehmen vorgesehen sind, müssen Vorfahrt erhalten.

Gericht ordnet verbindliche Qualitätsstandards für Insolvenzverwalter an

Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 2004 ist die Ausarbeitung von Berufsrichtlinien notwendig geworden. Das höchste deutsche Gericht hat die Tätigkeit des Insolvenzverwalters als eigenständigen Beruf anerkannt und verlangt, dass die Kriterien des Zugangs zu diesem Beruf durch ein Vorauswahlverfahren objektiviert werden.

 

Dr. Nicole Munk darüber hinaus:
In Lehre und Praxis muß das Sanierungsrecht vor das Insolvenzrecht gestellt werden. Sanierungspraktiker bestimmen den Qualitätsstandard.

 

Wer baut die Sanierungsabteilungen in den Unternehmen auf?

Einem Insolvenzverwalter werden fremde Vermögensinteressen anvertraut. Vom Erfolg seiner Tätigkeit hängen persönliche Schicksale, Arbeitsplätze und die Zukunft von Betrieben ab.

Insolvenzverwalter müssen sich um die gefährdeten Arbeitsplätze kümmern

Ein wichtiges Instrument sind dabei so genannte Insolvenzplanverfahren, wie sie das Insolvenzrecht seit 1999 ermöglicht. Insolvente Betriebe können damit in Eigenverwaltung weitergeführt, Arbeitsplätze und Vermögenswerte gerettet werden.

Wer bildet unsere Manager, Vorstände und Aufsichtsräte zu Sanierern aus?

Die Erfahrung zeigt, dass die Manager betroffener Unternehmen und deren Berater viel zu lange warten, bis sie einen Insolvenzantrag stellen und damit den Einsatz des insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumentariums möglich machen.

Gläubigern und den im jeweiligen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern gegenüber ist das unverantwortlich, wenn deren wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht.

Insolvente Betriebe als Übungsfeld für Neueinsteiger?

Für die Bestellung eines Insolvenzverwalters muss das grundgesetzlich geschützte Gläubigerinteresse maßgeblich sein. Es darf nicht zugelassen werden, dass die Insolvenzverwaltung zum Übungsfeld für Neueinsteiger oder zum geschützten Betätigungsfeld solcher Berufsträger wird, die – aus welchen Gründen auch immer - den hohen Qualitätsanforderungen nicht genügen.

Die Bestellung von Insolvenzverwaltern muss das Ergebnis einer strengen Auswahl sein, bei der Ausbildung, praktische Erfahrung und die Möglichkeit des Einsatzes eines qualifizierten Mitarbeiterstabes den Ausschlag geben.

Begrifflichkeiten der Sanierung gehören in die Studienpläne!

Die bloße formale Qualifikation als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Diplom-Kaufmann genügt nicht. Insolvenzverwalter müssen heute über ausreichende berufliche Praxis aus dem Wirtschaftsleben verfügen.

Insolvenzverfahren muss die Gleichbehandlung der Gläubiger gewährleisten

Aktuell wollte der chronisch nach Geldquellen suchende Gesetzgeber erreichen, dass Finanzämter und Sozialkassen künftig im Insolvenzverfahren vorrangig mit Zahlungen bedient werden. In der Folge wären wieder einmal tausende von Arbeitsplätzen bei den auf diese Weise benachteiligten Lieferanten und Zulieferern der insolventen Unternehmen vernichtet worden.

Zum Hintergrund der versuchten Übervorteilung nichtstaatlicher Gläubiger:

Die Insolvenzverwalter können vor einem Insolvenzantrag erfolgte Zahlungen wieder rückgängig machen, mit denen sich Gläubiger in Kenntnis der Insolvenzreife des Schuldners Vorteile vor anderen Gläubigern verschafft haben. Das betrifft vor allem den Fiskus und die Sozialkassen, da diese selbst vollstrecken und so erheblichen Druck auf die Schuldner ausüben können. Ein Vertreter des Bundesjustizministeriums bestätigte kürzlich, dass die Vernunft gesiegt hat und der Gesetzgebungsprozess gestoppt wurde.

Insolvente Unternehmen müssen durch die Möglichkeit zur Anfechtung von Zahlungen weiterhin geschützt werden - das sichert ihnen Liquidität zur Fortführung des Geschäftsbetriebes und zum bestmöglichen Erhalt der Arbeitsplätze.

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