Sanierungsexpertin Dr. Nicole Essiger-Munk, Politikwissenschaftlerin
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Überblick zum Unternehmensinsolvenzverfahren

Ein kompakter Überblick zu dem, was bei der Insolvenz auf Sie zukommt. Wir haben den Ablauf des Insolvenzverfahrens für Unternehmen in groben Zügen dokumentiert.

In der Praxis gibt es darüber hinaus wichtige Feinheiten, die Sie mit einem qualifizierten Berater diskutieren sollten.

Ablauf des Unternehmensinsolvenzverfahrens

1. Ist Ihr Unternehmen zahlungsunfähig, stellen Sie Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht). Der Antrag kann auch von einem Gläubiger eingereicht werden, dessen Forderungen nicht befriedigt werden konnten. Als Unternehmer können Sie für sich auch schon dann Insolvenz beantragen, wenn die Zahlungsunfähigkeit nur droht. Bei juristischen Personen wie GmbH oder AG führt außerdem eine bilanzielle Überschuldung zur Insolvenz.

2. Das Gericht prüft nun, ob die Kosten des Insolvenzverfahrens durch das verbleibende Vermögen des Unternehmens gedeckt werden können. Ist noch genügend Unternehmensmasse vorhanden, wird das Verfahren tatsächlich eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht kann auch die so genannte Eigenverwaltung anordnen. In diesem Fall übernimmt der Schuldner die Aufgabe des Insolvenzverwalters, der unter der Kontrolle eines gerichtlich bestellten Sachwalters steht.

3. Spätestens nach drei Monaten legt der Insolvenzverwalter einen Bericht über die finanzielle Situation des Unternehmens vor. Darin werden auch die Chancen für die Fortführung bzw. Sanierung erörtert. Die Gläubigerversammlung entscheidet daraufhin, ob das Unternehmen liquidiert wird oder nicht.

4. Soll das Unternehmen saniert werden, muss der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan aufstellen. Auf Wunsch der Gläubiger kann dieser Plan auch vom Schuldner selbst erstellt werden. Das so genannte Insolvenzplanverfahren schließt sich an.

5. Während des Planverfahrens ist das Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Selbst Vermögensgegenstände, die Gläubigern als Sicherheiten übertragen wurden, dürfen nicht aus dem Betrieb abgezogen werden. Im Idealfall kann das Unternehmen oder Teile davon gerettet werden. Um die Sanierung zu ermöglichen, verzichten Gläubiger und Banken in der Praxis häufig auf einen Teil ihrer Forderungen.

6. Haben sich die Gläubiger für die sofortige Liquidation entschieden, werden sie nach der Art ihrer Sicherheiten am Vermögen des Schuldners in Gruppen eingeteilt. Gläubiger, die keine Sicherheiten haben, bekommen aus dem Verkauf der verbleibenden Unternehmenswerte eine gleich hohe Quote. Haben Sie als Schuldner nach der Auflösung Ihres Unternehmens noch persönliche Verbindlichkeiten, können Sie das so genannte Restschuldbefreiungsverfahren beantragen. Auf diesem Weg werden Sie nach einigen Jahren auch Ihre Restschulden los.

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