Überblick zum Unternehmensinsolvenzverfahren
Ein
kompakter Überblick zu dem, was bei der Insolvenz auf Sie zukommt. Wir
haben den Ablauf des Insolvenzverfahrens für Unternehmen in groben
Zügen dokumentiert.
In der Praxis gibt es darüber hinaus wichtige Feinheiten, die Sie mit einem qualifizierten Berater diskutieren sollten.
Ablauf des Unternehmensinsolvenzverfahrens
1.
Ist Ihr Unternehmen zahlungsunfähig, stellen Sie Insolvenzantrag beim
zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht). Der Antrag kann auch von
einem Gläubiger eingereicht werden, dessen Forderungen nicht befriedigt
werden konnten. Als Unternehmer können Sie für sich auch schon dann
Insolvenz beantragen, wenn die Zahlungsunfähigkeit nur droht. Bei
juristischen Personen wie GmbH oder AG führt außerdem eine bilanzielle
Überschuldung zur Insolvenz.
2.
Das Gericht prüft nun, ob die Kosten des Insolvenzverfahrens durch das
verbleibende Vermögen des Unternehmens gedeckt werden können. Ist noch
genügend Unternehmensmasse vorhanden, wird das Verfahren tatsächlich
eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht kann auch die
so genannte Eigenverwaltung anordnen. In diesem Fall übernimmt der
Schuldner die Aufgabe des Insolvenzverwalters, der unter der Kontrolle
eines gerichtlich bestellten Sachwalters steht.
3.
Spätestens nach drei Monaten legt der Insolvenzverwalter einen Bericht
über die finanzielle Situation des Unternehmens vor. Darin werden auch
die Chancen für die Fortführung bzw. Sanierung erörtert. Die
Gläubigerversammlung entscheidet daraufhin, ob das Unternehmen
liquidiert wird oder nicht.
4.
Soll das Unternehmen saniert werden, muss der Insolvenzverwalter einen
Insolvenzplan aufstellen. Auf Wunsch der Gläubiger kann dieser Plan auch
vom Schuldner selbst erstellt werden. Das so genannte
Insolvenzplanverfahren schließt sich an.
5.
Während des Planverfahrens ist das Unternehmen vor dem Zugriff der
Gläubiger geschützt. Selbst Vermögensgegenstände, die Gläubigern als
Sicherheiten übertragen wurden, dürfen nicht aus dem Betrieb abgezogen
werden. Im Idealfall kann das Unternehmen oder Teile davon gerettet
werden. Um die Sanierung zu ermöglichen, verzichten Gläubiger und
Banken in der Praxis häufig auf einen Teil ihrer Forderungen.
6.
Haben sich die Gläubiger für die sofortige Liquidation entschieden,
werden sie nach der Art ihrer Sicherheiten am Vermögen des Schuldners
in Gruppen eingeteilt. Gläubiger, die keine Sicherheiten haben,
bekommen aus dem Verkauf der verbleibenden Unternehmenswerte eine
gleich hohe Quote. Haben Sie als Schuldner nach der Auflösung Ihres
Unternehmens noch persönliche Verbindlichkeiten, können Sie das so
genannte Restschuldbefreiungsverfahren beantragen. Auf diesem Weg
werden Sie nach einigen Jahren auch Ihre Restschulden los. |