Dr. Nicole Munk legt mit ihrem Grundlagenwerk zur Insolvenzprophylaxe ein Handbuch mit konkreten
Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung, Wirtschaftlenker und
Gewerkschaften vor. Sie dokumentiert ihre Vision für ein zweites
deutsches Wirtschaftswunder.
Studium in Rechts-, Wirtschafts- und Politikwissenschaft
Geschäftsführerin der Prüfinstitut GmbH und der AM Kapital-Beteiligungs GmbH
Wissenschaftlerin und Autorin mit den Themenschwerpunkten Insolvenzprophylaxe, Kapitalanlegerschutz, Sanierung und Liquidation
14 Thesen als Sofortmaßnahme und Katalysator zur Wiedergesundung der
deutschen Volks- und Finanzwirtschaft sowie zur Förderung der Stabilität
des Euro:
Schaffung
eines neuen verschärften deutschen und einheitlichen europäischen
Bilanzierungsrechtes zur Vermeidung von Bilanzmanipulationen.
Aufbau
einer effektiven staatlichen Behördenorganisationsstruktur mit einem
von der Parteipolitik und der Lobby der Börsenwirtschaft unabhängigen
mobilen Einsatzkommando für den Kapitalanlegerschutz und zum Schutz des
Volksvermögens.
Einrichtung einer Bilanzpolizei nach dem Vorbild der SEC auf nationaler und europarechtlicher Ebene.
Einführung
einer Beeidigungspflicht für Vorstände und Aufsichtsräte auf
Jahresabschlüsse und Bilanzen nach us-amerikanischem Vorbild.
Einführung
einer persönlicher Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte für
fehlerhafte Bilanzen und für fahrlässige unternehmerische
Fehlentscheidungen;
Schaffung einer verschärften Prospekthaftung.
Schaffung
von Direktansprüchen für die Aktionäre bei Kursbetrug und bei
fehlerhaften Ad-hoc-Meldungen und Einführung eines Sammelklagesystems
nach amerikanischem Vorbild.
Fachkompetenz
als Grundvoraussetzung für die Wählbarkeit in den Aufsichtsrat und
Verschärfung der Verantwortung gegenüber den Aktionären.
Transparenz der Aufsichtsratstätigkeit und der Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge.
Begrenzung von Abfindungsvergütungen beim Ausscheiden von Managern.
Verschärfte Berufshaftung und Kontrolle der Wirtschaftsprüfer; Vermeidung von Interessenkollisionen.
Entwicklung besonderer ethischer Unternehmensziele als Teil der Unternehmens- und Aktienkultur.
Einrichtung einer Bundesanstalt zur Zertifizierung von Aktien.
Beschränkung des Kapitalvolumens staatlicher Börsengänge auf ein gesamtwirtschaftlich vertretbares Maß.
Schaffung
eines unabhängigen Gremiums für einen umfassenden Verbraucher- und
Aktionärsschutz. Koordinierung aller Kapitalanlegerschutzmaßnahmen
durch einen Rat der „Sieben Gerechten“.
26 Leitsätze für wirtschaftlichen Aufschwung, soziale Gerechtigkeit und Wohlstand:
Das
Bundeskanzleramt muss von allen gesellschaftlichen Gruppen in der
politischen Diskussion ein auf die Vermeidung von Insolvenzen und die
Verhinderung von Kapitalvernichtungsmechanismen gerichtetes
Wohlverhalten einfordern, an das ggfs. auch konkrete Handlungsmaximen
zu knüpfen sind.
Bei
der Gesetzgebungsarbeit der Bundesregierung - insbesondere im Bereich
künftiger Novellen der Finanzmarktförderungsgesetzgebungsthematik und
des Versicherungsaufsichtsgesetzes - muss noch weitaus stärker als in
der Vergangenheit darauf geachtet werden, dass Machtmissbräuche und der
Missbrauch von Insiderwissen verhindert werden und ein effektives
Kapitalanlegerschutzrecht aufgebaut wird, das dem deutschen Staat
erlaubt, auch bei einer künftigen Verschärfung des Haftungsmaßstabes
für Amtspflichtverletzungen für die Zulassung und die Überwachung von
Banken und Versicherungen und der Duldung ihrer Geschäftspolitik
gelassen zu bleiben.
Die
Bekämpfung der Insolvenztendenzen in Staat und Wirtschaft ist eine
unverzichtbare soziale Aufgabe, weil der Kampf gegen die
Arbeitslosigkeit weder sachlich, gedanklich noch instrumentell von
der Bekämpfung der Kapitalverknappung getrennt werden kann. Die
Kapitalströme müssen künftig vermehrt in Investitionen und die
Qualifizierung der künftigen Generationen gelenkt werden.
Jedes
neue Bundes- und/oder Landesgesetz muss daraufhin untersucht werden, ob
es die schon bestehenden Ungleichheiten bei der Arbeitsplatzsicherheit
und den Zukunftschancen noch weiter zu Lasten der Selbständigen und
Unternehmer verschiebt oder, was richtig wäre, den Status des
Selbständigen / Unternehmers stärkt. Nur wenn ein ständiger
Leistungsanreiz auch durch die Gestaltung der wirtschaftlichen und
rechtlichen Rahmenbedingungen besteht, sich für das Risiko der
Selbständigkeit und des freien Unternehmertums zu entscheiden, kann die
deutsche Wirtschaft das erforderliche Wirtschaftswachstum generieren.
Vor
einem nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung steht - bedauerlicherweise -
ein weiteres Sinken der Reallöhne und Realeinkommen, der objektiv
unvermeidbar ist. Diese Entwicklung ist nicht aufzuhalten, sondern
notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Gesundung der deutschen
Volkswirtschaft. Die Phase rückläufiger Reallöhne zeitlich zu begrenzen
und sodann in einen Konjunkturaufschwung umzusetzen, der wieder
ein Steigen der Reallöhne erlauben wird, und die sozialen Folgen dieser
Realeinkommensverluste so erträglich wie möglich zu gestalten, wird
Aufgabe des
deutschen Bundeskanzlers sein. Seine persönliche Glaubwürdigkeit und
seine soziale Kompetenz
stehen auf dem Prüfstand.
Die
deutschen Gewerkschaften müssen für das umfassende System der
Insolvenzprophylaxe in Staat und Wirtschaft mit Sachargumenten gewonnen
werden. Die Bundespolitik kann dazu aber nur in bescheidenem Umfang
beitragen. In erster Linie ist es Aufgabe der Gewerkschaftsmitglieder
selbst, ihren Führungsetagen klarzumachen, dass das Volk keinen
Selbstzerstörungsmechanismus will, den die Gewerkschaften auslösen. Es
sollte deshalb ein Forum für eine Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften
organisiert werden.
Es
sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die gesellschaftspolitischen
Diskussionsforen dafür zu schaffen, über längere Arbeitszeiten in
Deutschland nachzudenken und alle Gesetzgebungswerke zu reformieren, die sich als Verstoß gegen das
Leistungsprinzip darstellen. Die Maxime von Altbundeskanzler Dr. Helmut
Kohl „Leistung muss sich wieder lohnen“ ist eine zentrale
gesellschaftspolitische Daueraufgabe.
Alle
gesellschaftlichen Gruppen gehen von der Erkenntnis aus, dass der
Wohlstand für alle immer mehr auf den Märkten im Ausland erkämpft und
verteidigt werden muss und schwören den Scheinargumentationsketten
ab, die ihre historischen Wurzeln in den Phasen des sog.
Manchester-Kapitalismus finden. Stattdessen lernen alle
gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland, mit den Auswirkungen von
Basel I und Basel II umzugehen. Erforderlich ist eine rasche
Assimilierung der Betriebe und Unternehmen an die Anforderungen, die
Basel I und Basel II aufstellen . Den Unternehmen darf es nicht von
vornherein unmöglich gemacht werden, dieser Messlatte zu entsprechen.
Dies wird auch bedeuten, den Kostenfaktor „Arbeit“ für jeden Betrieb
gesondert zu überprüfen. Denn nur wenn sich der Kostenfaktor „Arbeit“
nicht hemmend auf die Aktivitäten im Ausland auswirkt,
sondern diesen Kampf um Absatzgebiete und Marktanteile stärkt, wird die
Mehrzahl der Betriebe Unternehmenskennzahlen und Bilanzen vorlegen
können, die den Vorgaben von Basel I und Basel II entsprechen. Im
Endeffekt wird dies bedeuten, dass sich die politischen Parteien gegen
die "Betonkopfmentalität" der Gewerkschaften abgrenzen und durchsetzen
müssen.
Deutschland
muss sich als Gastgeberland für ausländische Investitionen
präsentieren. Die deutschen arbeits-, steuer- und
gesellschaftsrechtlichen Prinzipien dürfen sich nicht als Hemmschuh für
die Ansiedlung ausländischer Unternehmen und ausländischen Kapitals
auswirken. Deutschland könnte ein Ministerium für Auslandsinvestitionen
im Inland installieren oder zumindest einen besonderen
Regierungsbeauftragten für diese Aufgabe stellen. Außerdem müssten in
allen wichtigen Partnerländern Deutschland besondere Anlaufstellen für
kapitalintensive Investitionen geschaffen werden, um für den
Wirtschaftsstandort Deutschland zu werben.
Bei
der künftigen Gesetzgebungsarbeit der Bundesregierung müssen alle
Hemmnisse vermieden werden, die einen dauerhaften Rückgang der
Realeinkommen der Bürger bewirken. Deutschlands Steuerexperten
müssen deshalb ein Steuergesetzbuch erarbeiten, das eine ähnliche
Kodifikationsleistung wie das Bürgerliche Gesetzbuch darstellt, um durch
Vereinfachungsvorgänge Wachstumsschübe zu ermöglichen. Dass
insbesondere eine Steuerreform aus einem Guß erforderlich ist, um die
wichtigste Rahmenbedingung „Wachstum“ zu erzielen, wurde bereits
dargelegt. Wirtschaftspolitik und Politikwissenschaft müssen praktische
Entscheidungsvorschläge für die Umsetzung einer solchen Kodifikation
erarbeiten. Deutschlands Universitäten sind aufgefordert, in einen
nationalen Wettbewerb um die besten Lösungen zu treten. Dabei sind die
Ansätze zu einer grossen Steuerreform 2004, wie sie der deutsche
Bundeskanzler zur Jahreswende 2003 verkündet hat, immer noch nicht tief
und weit genug. Denn die Entscheidung, sich für eine substantielle
Absenkung des Höchststeuersatzes und für die Begrenzung auf nunmehr nur
noch drei Steuerklassen zu entscheiden, wurde nicht aus ökonomischer
Überzeugung gefällt, sondern gehorcht dem Gebot der Not. Trotz
Höchststeuersätzen bei der Einkommens- und Körperschaftsteuer sind die
Einnahmen des Staates drastisch rückläufig. Einerseits deshalb, weil
die Unternehmen keine oder kaum mehr Gewinne erzielen, andererseits
deshalb, weil die Steuerpflichtigen leider - zum Schaden der gesamten
Volkswirtschaft - in Steuersparmodelle, wie Immobilien in den
neuen Bundesländern, Schiffsbeteiligungen, Windkrafträder, Film-Abschreibungesgesellschaften -
investieren, um Steuern zu sparen. Dieser ökonomische Unsinn
wird aber nur dann aufhören, wenn die Kaufanreize dazu fehlen oder
jedenfalls schwächer werden. Dies kann nur mit einer allgemeinen
Absenkung des Steuersatzes erreicht werden. Richtig ist deshalb der
Ansatz, z.B. drei Steuerklassen von 12 % für Normalverdiener, 24 % für
mittlere Einkommen und 36 % für Spitzenverdiener vorzugeben. Darin kann
sich eine große Steuerreform nicht erschöpfen. Die
Bundesregierung wird die für das Gelingen der Reformen erforderliche
breite Zustimmung des Volkes nur dann erkämpfen können, wenn die
Definition darüber, was mittlere, hohe und Spitzeneinkommen
sind, mit der Realität übereinstimmt.
Die
Bundesregierung muss die Strukturen der „Vermachtung“ im
Gesundheitswesen aufbrechen und Maßnahmegesetze zum Schutz der
Krankenversicherungen vorbereiten, die Abrechnungsbetrug auf Arzt- und Patientenseite
unmöglich machen. So können die für einen Wirtschaftsaufschwung
erforderlichen Kapitalsummen aufgebracht werden. Denn die hiermit
bewirkte Entlastung würde die Investitionen und den Konsum in der
deutschen Wirtschaft gleichermaßen anschieben.
Die
Subventionen müssen drastisch gekürzt werden und die frei werdenden
Kapitalsummen in sinnvolle Zukunftsinvestitionen fließen. Um einen
politischen Konsens zu
ermöglichen, wird es erforderlich, bei allen Subventionen gleichmäßig
zu kürzen. Aber auch alle anderen Vorschläge, wie etwa der
Subventionsabbaubericht der beiden Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU
Hessen) und Peer Steinbrück (SPD Nordrhein-Westfalen) können umgesetzt
werden. Wichtig ist nur, dass endlich mit dem Subventionsabbau begonnen
wird. Die Überprüfung, ob der Subventionsabbau wirtschaftspolitische
Erfolge zeigt, wird permanent vorzunehmen sein. Beachtenswert ist, dass
die Zusammenarbeit zwischen Koch und Steinbrück erstmals eine
parteiübergreifende Konzeption erkennen lässt und über die Grenzen der
Bundesländer hinweg funktionieren kann.
Ludwig
Erhards Wohlstand für Alle ist nicht nur Pflichtlektüre für jeden
deutschen Wirtschaftspolitiker; die Rückbesinnung muss in
praktische Umsetzung einmünden.
Der
deutsche Sozial- und Versorgungsstaat muss so umgestaltet werden, dass
in allen Bereichen des kollektiven Sparens oder Zwangssparens das
Deckungsstockprinzip an die Stelle eines Einnahmen- und Ausgabensystems
tritt. Diese Deckungsstöcke müssen in Zeiten der Hochkonjunktur
angespart werden und gehen in ihren zeitlichen Dimensionen weit über
eine Legislaturperiode hinaus. Die Einführung des
Deckungsstockprinzips kann aber nicht bis zu der ersehnten nächsten
Hochkonjunkturphase hinausgeschoben werden. Deshalb müssen die für den
Aufbau von Deckungsstocksystemen erforderlichen Kapitalsummen
durch eine radikale Begrenzung der Staatsausgaben und eine
effektivere Steuerlast gestützt und angespart werden. Die dadurch frei
werdenden finanziellen Mittel müssten dann im Wege einer besonderen
Zweckbindung für den Aufbau deckungsstockgestützter sozialer
Versorgungssysteme Verwendung finden.
Aus
der Geschichte der DDR-Wirtschaft können und müssen wir noch heute
lernen, einen „insolvenzbedingten“ Niedergang der Staats- und
Volkswirtschaft zu vermeiden.
Mit
den künftigen Jahrzehnte langen Anstrengungen, zu einem Abbau der
Schuldenlast in der Bundesrepublik Deutschland zu gelangen, muss jetzt
begonnen werden. Diese Aufgabe dient der Sicherung der nationalen
Identität und Souveränität unseres Staates.
Einem
Ausverkauf der wirtschaftlichen und ökologischen Lebensgrundlagen des
deutschen Volkes ist entgegenzuwirken und statt dessen eine
Privatisierung unrentabler Staatsbetriebe einzuleiten, die dem
deutschen Mittelstand die Chance des eigenen Überlebens und die
Möglichkeiten einer Gestaltung und Mitgestaltung des wirtschaftlichen
Lebens bietet.
Der
Abbau jedes staatlichen Dirigismus in Bereichen, die nicht unmittelbare
öffentliche Gefahrenabwehr darstellen, der in privaten
Organisationsformen am besten gelöst werden kann
Die
Bundesrepublik Deutschland muss sich auf politischer Ebene,
insbesondere in den Gesetzgebungskörperschaften, weg von der
Verbändedemokratie zu einer offenen Demokratie entwickeln, in denen die
Macht der Verbände erheblich reduziert wird. Erforderlichenfalls muss
mit verfassungsändernden Gesetzgebungswerken dafür Sorge getragen
werden, dass anderen gesellschaftlichen Gruppierungen und Berufsgruppen
mehr Einfluss auf die Gesetzgebung gewährt wird.
Die
artikulierten Vorstellungen des Volkes über die politische Gestaltung
von Themen, Prozessen und Regelungsbereichen müssen in weitaus
stärkerem Masse als bislang in die Gesetzgebungsarbeit der
Bundesregierung und des Deutschen Bundestages einbezogen werden. Die
Globalisierung ist jetzt bei den deutschen
Politfunktionären angekommen und wird den Typus des lernunwilligen
Politfunktionärs in die Rente oder in die Wüste schicken.
Es
müssen alle gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden, um auch auf der
Ebene der Unternehmensleitung zu einer praktischen
Anwendung des Leistungsprinzips zu gelangen.
Die
AGENDA 2010 bedarf der raschen Weiterentwicklung zu einer AGENDA
2004/2005. Sie muss mehr beinhalten als eine Anpassung bestehender
Geldkreislaufsysteme an eine geänderte Bevölkerungsstruktur. Diese
erforderlichen Änderungen können Versicherungsmathematiker zwar errechnen,
die Richtlinien der Politik müssen aber ein anderes, qualitativ höheres
Niveau erreichen als das zeitverzögerte Nachvollziehen von
Logarithmus-Reihen. Deshalb muss die AGENDA 2004/2005 zu der neuen
Magna Charta der sozialen Marktwirtschaft ausgebaut werden. Die
Einführung der sozialen Marktwirtschaft war eine der wenigen
glücklichen Weichenstellungen in der jüngeren Geschichte .
Die
für den Wirtschaftsaufschwung dringend erforderlichen
Steuerentlastungen können nicht allein in dem Vorziehen der 3. Stufe
der Steuerreform bestehen. Sie müssen durch weitere Maßnahmen der
Steuerentlastung sinnvoll ergänzt werden. Dabei ist in erster Linie an
eine generelle Senkung der Spitzensteuersätze und der
Eingangssteuersätze zu denken. Die USA haben in den achtziger Jahren
mit einer derartigen Steuersenkungspolitik erfolgreich
Rezessionstendenzen bekämpft. Die Privatisierung von
Staatsbeteiligungen zum Zweck der Gegenfinanzierung wird positiver
Begleiteffekt auf dem Weg zur Wiedergesundung der deutschen
Volkswirtschaft sein. Die Vorschläge zur Gegenfinanzierung können aber
allesamt nicht überzeugen. Aber der Privatisierungsgedanke muss nicht
nur aufgegriffen, sondern konsequent durchgeführt werden.
Es
muss rasch eine Behörde zur Privatisierung unproduktiver bzw. unrentabler
Staatsunternehmen, insbesondere von Kommunalunternehmen, geschaffen
werden, um die chronische Kapitalvernichtung auf diesen Ebenen zu beenden.
Durch
Transparenz bei den Privatisierungsprozessen ist eine Stärkung des
marktwirtschaftlichen Prinzips zu schaffen. Künftigen Generationen
muss erspart werden, für Leistungen im Bereich sog. Daseinsvorsorge
immer zwei Mal zahlen zu müssen: Erstens über Gebühren und Abgaben und
zweitens durch die allgemeinen Steuern, um die staatlichen Zuschüsse zu
den unrentablen öffentlichen Betrieben aufzubringen. Außerdem müssen,
der Aufbau, die Funktionsweise, die Ausrichtung und konkrete
Förderprojekte der KfW neu definiert werden.
Die
deutsche Außen- und Wirtschaftspolitik steht unter dem Erfolgsdruck,
gemeinsam mit den europäischen Partnern eine Außenwirtschaftspolitik zu
betreiben, die auf eine Förderung des Euro auf den internationalen
Wachstumsmärkten gerichtet ist. Dabei werden der Euro und die EU selbst
auf diesen Märkten auf die USA und den US-$ als quasi natürlichen
Gegner treffen. Dies bedeutet, dass die europäischen Außen- und
Fiskalpolitik entweder mit den USA und der Federal Reserve Bank of
America einen diplomatischen Ausgleich verhandeln muss, der festlegt,
wie die beiden Währungssysteme auf den Weltmärkten miteinander umgehen
werden. Oder aber es wird ein diplomatisches Ringen um die Gunst der
großen nationalen Zentralbanken außerhalb der Bündnisse stattfinden.
Die Europäische Union muss deshalb rasch zu einer einheitlichen
Außenwirtschaftspolitik gelangen, die eine klare Verhandlungsposition
zu der amerikanischen Fiskalpolitik darstellt.
Insolvenzprophylaxe für Deutschland; Wege zur Sanierung von Staat und Wirtschaft Vision eines zweiten deutschen Wirtschaftswunders
Rubrik: Politik / Weltwirtschaft / Volkswirtschaft / Finanzmärkte