Sanierungsexpertin Dr. Nicole Essiger-Munk, Politikwissenschaftlerin
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Immobilienkäufer aufgepasst: Abzocke der Banken und Makler hat jetzt ein Ende!

Geschädigten kann erfolgreich geholfen werden - Jetzt Geld und Zinsen von Banken zurückholen

- von Dr. Nicole Munk, Wirtschaftsjuristin -

Neue Urteile des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte verurteilen die Banken zur Rückabwicklung - Landgerichte verfügen die sofortige Einstellung der Zwangsvollstreckung und ordnen Beweisaufnahmen an.

Das Prüfinstitut Bad Nauheim kämpft für die Käufer. Hunderttausenden ahnungsloser Käufer wurden von Maklern marode und zweifelhafte Immobilien zu horrenden Preisen aufgeschwätzt, und die Banken spielten mit. Mit Finanzierungen - weit über 100 % hinaus - wurden Eigentumswohnungen und Gesellschaftsbeteiligungen an Geschäfts- und Bürohäusern, in den alten wie in den neuen Bundesländern, an den Mann gebracht. Den Anlegern wurde vorgespiegelt, dass eine "Rendite-Immobilie" im Sinne einer Komplettlösung angeboten werde. Kauf, Finanzierung, Verwaltung, alles aus einer Hand, kein Eigenkapital erforderlich, sofort Steuern sparen und auch noch etwas für die eigene Altersversorgung tun und vor allem: Keine Arbeit, kein Ärger, keine Sorgen und ein solider Vermögenszuwachs.

Mit diesen Verkaufsargumenten wurden ahnungslose Käufer aus allen Bevölkerungsschichten über den Tisch gezogen

Mit wenigen hundert Mark im Monat Zuzahlung in zwanzig Jahren eine abbezahlte Eigentumswohnung mit sicheren und hohen Mieteinnahmen, so lauteten die Versprechungen. Die Mieteinkünfte wurden teils garantiert und die werthaltigkeit der Immobilie war bereits dadurch dokumentiert, dass die Banken kein Eigenkapital forderten. So dachten die Käufer, weil es ihnen so auch erklärt wurde, von den Maklern, aber auch von bankeigenen Vertriebsgesellschaften, in vielen Fällen von Mitarbeitern der Banken selbst.

Das böse Erwachen erfolgt rasch:

Statt zusätzlicher Altersversorgung: Verarmung - Sozialfall.

Schon bald nach Unterzeichnung der Verträge wird z.B. der Bauträger und der Mietgarant insolvent. Ist das Gebäude nicht vollständig fertig gestellt, müssen die Käufer die Baukosten ein zweites Mal tragen. Und dann kommt der Leerstand weil sich keine Mieter finden lassen. Oder aber der Mieter wird ebenfalls insolvent. Miet- und Räumungsprozesse, Kosten über Kosten, Renovierungsstau und die zusätzliche Haftung für das Hausgeld und die Summen, die andere Miteigentümer schon nicht mehr aufbringen können, weil deren Liquidität erschöpft ist.

Der Anleger einer solchen Immobilie befindet sich in einem Teufelskreis, den er bislang – so schien es – kaum durchbrechen konnte. Die Banken gingen in solchen Fällen rigoros gegen ihre Kunden vor. Aus den sofort vollstreckbaren notariellen Schuldurkunden betrieben sie die Zwangsversteigerung in das erworbene Immobilienobjekt, mehr noch: Die Banken pfänden in Lohn und Brot, die Lebensversicherungsansprüche des Kunden und alle sonstigen, langjährig erworbenen Güter. Nicht selten verloren Geschädigte das Dach über dem Kopf.

Bislang waren die Anleger nur in bescheidenem Maße dagegen geschützt, auf diese Weise in die Verarmung getrieben zu werden. Allzu bankenfreundlich waren viele Urteile, die die Meßlatte der Beweislast für den einzelnen Anleger so hoch legten, dass nur mit einem Übermaß an Nachforschung und Nachweis der Täuschung überhaupt Chancen für die Rückabwicklung erarbeitet werden konnten.

Jetzt kann der Kunde aufgrund des richtungweisenden Urteils des EuGH vom 13.12.2001 bei Haustürgeschäften sein Widerrufsrecht zeitlich unbegrenzt ausüben.

Zu den Haustürgeschäften zählen nicht nur Vertragsabschlüsse am Wohnzimmertisch und am Arbeitsplatz, sondern es reicht aus, wenn nur die Verhandlungen dort geführt wurden. Die Unterschrift kann selbst in der Bankfiliale geleistet worden sein. Fazit für den Anleger: Auch nach Jahren ist die Rückgabe der Immobilie noch möglich.

Mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs hat sich der Verbraucherschutz auf weiter Linie voll durchgesetzt. Danach sind Geschäftsbesorgungsverträge und Vollmachten, die dem Abschluss solcher Immobilienverträge vorgeschaltet wurden, unwirksam und machen auch den Immobilien- und den Kreditvertrag nichtig. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in der Präzedenzentscheidung vom 23.08.2001 die Bank zur vollen Rückabwicklung verurteilt.

Das Prüfinstitut Bad Nauheim, führt mit spezialisierten Anwaltsbüros den gerichtsfesten Nachweis, dass es sich tatsächlich um eine fehlgeschlagene Investition handelt (um eine "Schrottimmobilie", wie es im Fachjargon heißt). Das Prüfinstitut kann in Prozessen gegen Banken eine beachtliche Erfolgsbilanz vorlegen. In mehreren Gerichtsverfahren wurde die sofortige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus den notariellen Schuldurkunden erreicht und Dutzende von außergerichtlichen Vergleichen mit den Banken für die Anleger ausgehandelt, die das wirtschaftliche Überleben der Kunden gesichert haben. Gerichtliche Beweisaufnahmen, die gegen den erbitterten Widerstand der Banken erkämpft werden mussten, werden jetzt Aufschluss geben, welche Schäden den betrogenen Anlegern entstanden sind.

In einem Musterverfahren hat das Landgericht Frankfurt am Main einen vereidigten Sachverständigen mit der Wertermittlung beauftragt. In anderen Fällen vor dem Landgericht Darmstadt stehen Beweisaufnahmen an oder sind bereits durchgeführt. Familienangehörige der Geschädigten haben als Zeugen über die Keiler-Methoden der Makler ausgesagt. Mitgeschädigte derselben Immobilienanlage werden vor Gericht als präsente Zeugen zu Wort kommen.

Die Rechtsauffassung, die das Prüfinstitut Bad Nauheim seit drei Jahren vertritt, wird sich jetzt zu Gunsten der geschädigten Kapitalanleger auf allen Ebenen durchsetzen. Immer mehr Geschädigte machen jetzt mit uns mobil und wehren sich gegen die Machenschaften von Maklern und Banken.

„Wir stehen weiter allen Betroffenen bei der Abwehr von Schäden und der Durchsetzung der Ansprüche zur Seite“, so die Verantwortliche des Prüfinstitutes (www.pruefinstitut.info)

Erschienen in der Sz BN am 01.02.2002

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