Geschädigten kann erfolgreich geholfen werden - Jetzt Geld und Zinsen von Banken zurückholen
- von Dr. Nicole Munk, Wirtschaftsjuristin -
Neue
Urteile des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs und der
Oberlandesgerichte verurteilen die Banken zur Rückabwicklung -
Landgerichte verfügen die sofortige Einstellung der Zwangsvollstreckung
und ordnen Beweisaufnahmen an.
Das
Prüfinstitut Bad Nauheim kämpft für die Käufer. Hunderttausenden
ahnungsloser Käufer wurden von Maklern marode und zweifelhafte
Immobilien zu horrenden Preisen aufgeschwätzt, und die Banken spielten
mit. Mit Finanzierungen - weit über 100 % hinaus - wurden
Eigentumswohnungen und Gesellschaftsbeteiligungen an Geschäfts- und
Bürohäusern, in den alten wie in den neuen Bundesländern, an den Mann
gebracht. Den Anlegern wurde vorgespiegelt, dass eine
"Rendite-Immobilie" im Sinne einer Komplettlösung angeboten werde. Kauf,
Finanzierung, Verwaltung, alles aus einer Hand, kein Eigenkapital
erforderlich, sofort Steuern sparen und auch noch etwas für die eigene
Altersversorgung tun und vor allem: Keine Arbeit, kein Ärger, keine
Sorgen und ein solider Vermögenszuwachs.
Mit diesen Verkaufsargumenten wurden ahnungslose Käufer aus allen Bevölkerungsschichten über den Tisch gezogen
Mit
wenigen hundert Mark im Monat Zuzahlung in zwanzig Jahren eine
abbezahlte Eigentumswohnung mit sicheren und hohen Mieteinnahmen, so
lauteten die Versprechungen. Die Mieteinkünfte wurden teils garantiert
und die werthaltigkeit der Immobilie war bereits dadurch dokumentiert, dass
die Banken kein Eigenkapital forderten. So dachten
die Käufer, weil es ihnen so auch erklärt wurde, von den Maklern, aber
auch von bankeigenen Vertriebsgesellschaften, in vielen Fällen von
Mitarbeitern der Banken selbst.
Das böse Erwachen erfolgt rasch:
Statt
zusätzlicher Altersversorgung: Verarmung - Sozialfall.
Schon bald
nach Unterzeichnung der Verträge wird z.B. der Bauträger und der Mietgarant
insolvent. Ist das Gebäude nicht vollständig fertig gestellt, müssen
die Käufer die Baukosten ein zweites Mal tragen. Und dann kommt der
Leerstand weil sich keine Mieter finden lassen. Oder aber der Mieter wird ebenfalls
insolvent. Miet- und Räumungsprozesse, Kosten über Kosten,
Renovierungsstau und die zusätzliche Haftung für das Hausgeld und die
Summen, die andere Miteigentümer schon nicht mehr aufbringen können,
weil deren Liquidität erschöpft ist.
Der
Anleger einer solchen Immobilie befindet sich in einem Teufelskreis,
den er bislang – so schien es – kaum durchbrechen konnte. Die
Banken gingen in solchen Fällen rigoros gegen ihre Kunden vor. Aus den
sofort vollstreckbaren notariellen Schuldurkunden betrieben sie
die Zwangsversteigerung in das erworbene Immobilienobjekt, mehr noch:
Die Banken pfänden in Lohn und Brot, die
Lebensversicherungsansprüche des Kunden und alle sonstigen, langjährig
erworbenen Güter. Nicht selten verloren Geschädigte das Dach über dem
Kopf.
Bislang
waren die Anleger nur in bescheidenem Maße dagegen geschützt, auf diese
Weise in die Verarmung getrieben zu werden. Allzu bankenfreundlich
waren viele Urteile, die die Meßlatte der Beweislast für den einzelnen
Anleger so hoch legten, dass nur mit einem Übermaß an Nachforschung und
Nachweis der Täuschung überhaupt Chancen für die Rückabwicklung
erarbeitet werden konnten.
Jetzt
kann der Kunde aufgrund des richtungweisenden Urteils des EuGH vom
13.12.2001 bei Haustürgeschäften sein Widerrufsrecht zeitlich
unbegrenzt ausüben.
Zu
den Haustürgeschäften zählen nicht nur Vertragsabschlüsse am
Wohnzimmertisch und am Arbeitsplatz, sondern es reicht aus, wenn nur
die Verhandlungen dort geführt wurden. Die Unterschrift kann selbst in
der Bankfiliale geleistet worden sein. Fazit für den Anleger: Auch nach
Jahren ist die Rückgabe der Immobilie noch möglich.
Mit
den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs
hat sich der Verbraucherschutz auf weiter Linie voll durchgesetzt.
Danach sind Geschäftsbesorgungsverträge und Vollmachten, die dem
Abschluss solcher Immobilienverträge vorgeschaltet wurden, unwirksam
und machen auch den Immobilien- und den Kreditvertrag nichtig. Auch das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in der Präzedenzentscheidung
vom 23.08.2001 die Bank zur vollen Rückabwicklung verurteilt.
Das
Prüfinstitut Bad
Nauheim, führt mit spezialisierten Anwaltsbüros den gerichtsfesten
Nachweis, dass es sich tatsächlich um eine fehlgeschlagene Investition
handelt (um eine "Schrottimmobilie", wie es im Fachjargon heißt). Das
Prüfinstitut kann in Prozessen gegen Banken eine beachtliche
Erfolgsbilanz
vorlegen. In mehreren Gerichtsverfahren wurde die sofortige
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus den notariellen Schuldurkunden
erreicht und Dutzende von außergerichtlichen Vergleichen mit den
Banken für die Anleger ausgehandelt, die das wirtschaftliche Überleben
der Kunden gesichert haben. Gerichtliche Beweisaufnahmen, die gegen den
erbitterten Widerstand der Banken erkämpft werden mussten, werden jetzt
Aufschluss geben, welche Schäden den betrogenen Anlegern entstanden
sind.
In
einem Musterverfahren hat das Landgericht Frankfurt am Main einen
vereidigten Sachverständigen mit der Wertermittlung beauftragt. In
anderen Fällen vor dem Landgericht Darmstadt stehen Beweisaufnahmen an
oder sind bereits durchgeführt. Familienangehörige der Geschädigten
haben als Zeugen über die Keiler-Methoden der Makler ausgesagt.
Mitgeschädigte derselben Immobilienanlage werden vor Gericht als
präsente Zeugen zu Wort kommen.
Die
Rechtsauffassung, die das Prüfinstitut Bad Nauheim seit drei Jahren
vertritt, wird sich jetzt zu Gunsten der geschädigten Kapitalanleger
auf allen Ebenen durchsetzen. Immer mehr Geschädigte machen jetzt mit
uns mobil und wehren sich gegen die Machenschaften von Maklern und
Banken.
„Wir stehen weiter allen Betroffenen bei der Abwehr von Schäden und der Durchsetzung der Ansprüche zur Seite“, so die Verantwortliche des Prüfinstitutes (www.pruefinstitut.info)
Erschienen in der Sz BN am 01.02.2002