Die Börse ist ein, von einem staatlichen Aufsichtsorgan überwachter und kontrollierter öffentlicher Kapitalmarkt. Zu Zeiten des Börsenbooms um die Jahrtausendwende, versagte die Kontrolle bei den US-Börsen vollständig. Es kam zu spektakulären Unternehmenszusammenbrüchen.
In Konsequenz aus diesen amerikanischen Bilanzskandalen schuf der US-Senat 2002 das, nach seinen Urhebern Sarbanes und Oxley benannte Gesetz. Der Sarbanes-Oxley Act (SOA) war die gesetzgeberische Antwort auf die Pleiten von Enron, Worldcom usw.. Der SOA hat zum Ziel die Bilanzen zuverlässiger zu machen und die Corporate Governance zu stärken. Das verlorene Vertrauen der Aktionäre und Investoren in die Rechnungslegung börsennotierter Gesellschaften sollte wieder gewonnen werden.
Der Act wurde in Form eines Rahmengesetzes ausgestaltet. Die amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) und das neu geschaffene Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) wurden per Gesetz mit der Erarbeitung der Ausführungs- und Detailbestimmungen beauftragt.
In der öffentlichen Diskussionen stehende Teilbereiche des Sarbanes-Oxley Acts
Section 302 - Eidesstattliche Beglaubigung der Geschäftsberichte:
Der Act schreibt fest: CEOs und CFOs von Gesellschaften, welche Quartals- und Jahresberichte bei der SEC einzureichen haben, müssen die inhaltliche Richtigkeit eidesstattlich beglaubigen.
Section 404 Verbesserung zum Schutz vor Bilanzfälschung:
Der Act definiert Kontrollverfahren (Management Assessment of Internal Control) zur Vermeidung von Fehlinformationen bei der Finanzberichterstattung, die aufgrund mangelhafter interner Kontrollen des Unternehmens entstehen können. Das Risiko von Bilanzfälschungen soll auf diese Weise minimiert werden.
Entsprechend weit reichend sind die Konsequenzen für betroffene Unternehmen. Sie sind mit einem erhöhten - personellen und finanziellen -Umsetzungsaufwand konfrontiert.
Die Auflagen der Section 404 des SAO waren mit dafür verantwortlich, dass es zu freiwilligen Delistungen an den US-Börsen kam. Darüber hinaus wurden Börsengänge, von amerikanischen Börsen weg, hin zu ausländischen Börsenplätzen verlagert.
Section 101 - Public Company Accounting Oversight Board:
Weitere Bestimmungen des SOA sollen helfen, Interessenkonflikte durch Wirtschaftsprüfer zu vermeiden. Dazu wurde das Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) neu geschaffen. Es soll die Qualitäts- und Unabhängigkeitsanforderungen an die Wirtschaftsprüfer sicherstellen und rigoros durchsetzen.
Section 201 Verbot der Prüfung, Bewertung und Rechtsberatung aus einer Hand:
Weiter werden die, bis dahin üblichen, Zusatzdienstleistungen der Wirtschaftsprüfer bei ein und demselben Kunden eingeschränkt. Neben der externen Prüfung dürfen dem gleichen Kunden explizit keine interne Revision, Finanzdienstleistungen, Bewertungsarbeiten und Rechtsberatung angeboten werden.
Section 301 - Audit Committee:
Die Errichtung eines Audit Committee (Prüfungsausschuss) gehört zu den weiteren wesentlichen Pflichten denen alle in den USA börsennotierten Aktiengesellschaften mit Inkrafttreten des SAO unterworfen sind. Alternativ dazu, müssen dessen Aufgaben vom Gesamtverwaltungsrat übernommen werden.
Von der Corporate Governance bis zum Berufsverbot
Neben einer Reihe weiteren, für die Corporate Governance wesentlichen Bestimmungen erweitert der SAO die Befugnisse der SEC. Diese wird z.B. in Section 305 und 1105 ermächtigt, den Umständen entsprechend, ein Berufsverbot für Verwaltungsräte, CEOs und CFOs auszusprechen.
Per Definition weltweiter Wirkungsraum
Der SAO ist in seiner Wirkung nicht auf das Territorium der USA beschränkt. Vielmehr haben sich alle an amerikanischen Börsen notierten Gesellschaften sowie deren Wirtschaftsprüfer an die Vorschriften zu halten. An US-Börsen gelistete ausländische Unternehmen sind demnach davon genauso betroffen wie ausländische Tochterunternehmen amerikanischer Unternehmen. Anknüpfungspunkt des SAO ist die Notierung an einer US-Börse und nicht der Sitz der Gesellschaft.
Fazit zum Sarbanes-Oxley Act
Das Gesetzeswerk verschärfte die bis dahin geltende amerikanische Regelung für Publikumsgesellschaften und Wirtschaftsprüfer entscheidend.
Der Act definiert für börsennotierte Aktiengesellschaften finanzielle und personell bedeutende Regeln: Im Bereich der Corporate Governance gelten z.B. verschärfte und aufwändigere Anforderungen für die Pro-Forma Jahresabschlüsse. Die Gesellschaften müssen Audit Committees bilden und die Vorstände sind zur Beeidung der Bilanzen verpflichtet. Nicht zuletzt müssen Geschäfte von Insidern innerhalb weniger Tage offen gelegt werden.
Für Wirtschaftsprüfer bedeutet der SOA in der Konsequenz einen Übergang vom Prinzip der Selbstregulierung hin zur delegierten staatlichen Beaufsichtigung. Positiv gesprochen: Ihre Unabhängigkeit wird in erhöhtem Masse garantiert.
Weitere Informationen zum Sarbanes-Oxley Act und dessen Auswirkungen auf Strategien zur Insolvenzprophylaxe finden sie im Buch „Insolvenzprophylaxe für Deutschland“:
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Aussagen der Autorin Dr. Nicole Essiger-Munk zum Sarbanes-Oxley Act finden sich an folgenden Fundstellen im Buch:
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Neuntes Kapitel: Die Vision eines Zweiten Deutschen Wirtschaftswunders.
Konzeption einer Sanierung der deutschen Volkswirtschaft durch
Maßnahmegesetz. (S.297)
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Zweiter Abschnitt: Vorschläge für ein Maßnahmegesetz zur Förderung und
Stärkung von Wirtschaft und Staat und eine Gesetzgebungsinitiative der
deutschen Bundesregierung. (S.301)
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Teil C: Die 14 Thesen als Katalysator zur Wiedergesundung der deutschen
Volks- und Finanzwirtschaft und zur Förderung der Stabilität des Euro.
(S.320)
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Abschnitt I. Die erste Sofortmaßnahme: Schaffung eines neuen
verschärften deutschen und einheitlichen europäischen
Bilanzierungsrechts zur Vermeidung von Bilanzmanipulationen. (S.320)
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Abschnitt I.A. Das Vorbild: Der Sarbanes-Oxley-Act vom 30.07.2002. (S.320)
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Abschnitt I.C. Das Universalitätsprinzip des Sarbanes-Oxley-Acts - Einführung in das deutsche Bilanzsystem. (S.322)
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Abschnitt I.D. Die Unabhängigkeit und Neutralität der Amtspersonen ist
ein zentrales Thema des Sarbanes-Oxley-Acts Übernahme in das deutsche
Recht. (S.323)
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Abschnitt I.E. Die Befugnisse des Aufsichtsorgans nach dem Sarbanes-Oxley-Act. (S.324)
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Abschnitt II. Die zweite Sofortmaßnahme: Aufbau einer effektiven
staatlichen Behördenorganisationsstruktur mit einem von der
Parteipolitik und der Lobby der Börsenwirtschaft unabhängigen mobilen
Einsatzkommando für den Kapitalanlegerschutz und zum Schutz des
Volksvermögens. (S.328)
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Abschnitt II.D. Systematischer Ausbau der Schwerpunkt
Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Börsen- und Bilanzkriminalität.
(S.330)
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Abschnitt III. Die dritte Sofortmaßnahme: Einrichtung einer
Bilanzpolizei nach dem Vorbild der SEC auf nationaler und
europarechtlicher Ebene. (S.331)
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Abschnitt IV. Die vierte Sofortmaßnahme: Einführung der Beeidigungspflicht für Vorstände und Aufsichtsräte auf Jahresabschlüsse und Bilanzen nach US-amerikanischem Vorbild. (S.332)
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Abschnitt V. Die fünfte Sofortmaßnahme: Einführung der persönlichen
Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte für falsche Bilanzen und für
fahrlässige unternehmerische Fehlentscheidungen; Schaffung einer
verschärften Prospekthaftung. (S.333)
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